Stand: 11/01/2026
Vertragspartner: Monetix Inhaber: Justys Henke Neue Reihe 3A 38448 Wolfsburg (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt)
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden (Auftraggeber) über Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing, Social Recruiting und Beratung.
Der Auftragnehmer schuldet die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen (Dienstvertrag gemäß § 611 BGB), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z.B. eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen oder Einstellungen), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart.
Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsumfang & Prozess
Der Auftragnehmer übernimmt für den Kunden die Konzeption und Schaltung von Werbeanzeigen auf Social-Media-Plattformen sowie die Vorqualifizierung von Bewerberdaten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Leistungen Dritter oder Erfüllungsgehilfen zu bedienen (z.B. Hosting-Dienstleister, Software-Tools).
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Kampagne notwendigen Informationen und Zugänge (z.B. Bilder, Logos, Stellenbeschreibungen) zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Bearbeitungsfrist: Der Kunde verpflichtet sich, übermittelte Bewerber-Leads werktags innerhalb von 24 Stunden telefonisch zu kontaktieren.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach (z.B. keine Kontaktaufnahme zu Bewerbern), gilt die Leistung des Auftragnehmers gleichwohl als vertragsgemäß erbracht. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 4 Zahlungsbedingungen & Fälligkeiten
Setup-Gebühr & Erste Rate: Die einmalige Einrichtungsgebühr (Setup) sowie die erste monatliche Betreuungspauschale (Retainer) sind unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung fällig. Das Zahlungsziel beträgt hierfür 7 Tage nach Rechnungsstellung.
Folge-Retainer: Die monatliche Betreuungspauschale ist jeweils im Voraus zum vertraglich vereinbarten Stichtag fällig.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Werbekosten (Ad-Spend) werden direkt zwischen dem Kunden und der Plattform (z.B. Meta) abgerechnet und sind nicht Teil des Honorars.
§ 4a Erfolgsabhängige Vergütung & Auskunftspflicht
1. Entstehung des Anspruchs Der Anspruch auf die Erfolgsprämie (Vermittlungshonorar) entsteht mit Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden und einem vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten. Es ist unerheblich, ob der Kandidat die Arbeit tatsächlich antritt oder ob der Arbeitsvertrag später wieder gelöst wird (siehe jedoch Nachbesetzungs-Garantie).
2. Kausalität & Identität Der Anspruch besteht auch dann, wenn: a) der Kandidat für eine andere Position eingestellt wird als ursprünglich angefragt. b) der Arbeitsvertrag erst nach Beendigung der Zusammenarbeit geschlossen wird, sofern die ursprüngliche Vorstellung durch den Auftragnehmer ursächlich war (Kundenschutz für 12 Monate).
3. Auskunfts- & Meldepflicht Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich (binnen 3 Werktagen) schriftlich über den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem vorgeschlagenen Kandidaten zu informieren. Kommt der Kunde dieser Meldepflicht nicht nach, so dass der Auftragnehmer keine Rechnung stellen kann, gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug.
4. Fälligkeit Die Erfolgsprämie ist (sofern im Einzelvertrag nicht anders geregelt) mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung.
§ 5 Zahlungsverzug & Mahnwesen
Verzugseintritt: Ist eine Zahlung am vereinbarten Fälligkeitstag nicht auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen, gerät der Kunde automatisch in Verzug.
Mahnprozess:
Erfolgt kein Zahlungseingang bis 3 Tage nach Fälligkeit, versendet der Auftragnehmer eine Zahlungserinnerung per E-Mail mit einer Nachfrist von weiteren 3 Tagen.
Verstreicht auch diese Frist fruchtlos, erfolgt eine Mahnung mit einer letzten Zahlungsfrist von 7 Tagen. Für diese Mahnung wird eine Mahngebühr von 40,00 € (Pauschale für Verzugsschaden gem. § 288 Abs. 5 BGB) erhoben.
Inkasso & Leistungseinstellung:
Verstreicht die Frist der Mahnung erfolglos, wird die Forderung unverzüglich an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt übergeben. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, seine Leistungen sofort einzustellen (Zurückbehaltungsrecht). Laufende Kampagnen werden deaktiviert.
Fortbestand der Zahlungspflicht:
Die Einstellung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer aufgrund von Zahlungsverzug entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für die restliche Vertragslaufzeit.
Da der Auftragnehmer seine Arbeitskraft bereitgestellt hat und die Nicht-Erfüllung allein im Verantwortungsbereich des Kunden liegt (Zahlungsverzug), wird das gesamte Honorar bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit als Schadensersatz sofort fällig.
§ 6 Laufzeit & Kündigung
Der Vertrag wird für die im Angebot festgelegte Mindestlaufzeit geschlossen.
Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei fälligen Raten in Verzug ist.
Wird der Vertrag nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt sodann 30 Tage zum Monatsende.
§ 7 Nachbesetzungs-Garantie
Sollte ein durch den Auftragnehmer vermittelter Kandidat das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 90 Tage nach Arbeitsantritt beenden, verpflichtet sich der Auftragnehmer zu einer einmaligen, kostenfreien Nachbesetzung für diese Stelle.
Voraussetzung ist, dass der Kunde die Rechnung für die Vermittlung/Betreuung vollständig beglichen hat.
Die Garantie greift nicht bei betriebsbedingten Kündigungen durch den Kunden (z.B. Stellenabbau).
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wolfsburg.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 10 Referenznennung & Urheberrecht (1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden auf der eigenen Website und in Präsentationsunterlagen als Referenz zu nennen und dessen Logo zu verwenden. (2) Die Urheberrechte an den erstellten Werbeanzeigen, Texten und Funnels verbleiben beim Auftragnehmer. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht während der Vertragslaufzeit.
§ 11 Datenschutz & Verantwortlichkeit für Bewerberdaten (1) Sobald der Auftragnehmer personenbezogene Daten von Bewerbern an den Kunden übermittelt hat, wird der Kunde zum "Verantwortlichen" im Sinne der DSGVO. (2) Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Löschfristen (in der Regel 6 Monate nach Ablehnung) einzuhalten. (3) Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter (insbesondere Bewerbern oder Behörden) frei, die aus einer fehlerhaften Datenspeicherung oder -verarbeitung durch den Kunden resultieren.